Wir beraten Sie gerne

In einem gemeinsamen Gespräch informieren und beraten wir Sie gerne über die Bestattungsarten und die letzte Ruhestätte. Unabhängig für welche Bestattungsform Sie sich entscheiden, besorgen wir für Sie sämtliche Dokumente und Bewilligungen bzw. vereinbaren Termine mit den zuständigen Behörden.

  • Erdbestattung

    Bei der Erdbestattung wird die/der Verstorbene in einem Sarg von der Aufbahrungshalle bzw. Kirche zum Friedhof geleitet und dort in einer Erdgrabstelle beigesetzt.

    Um der Trauergemeinde die Möglichkeit zu geben, von der/dem Verstorbenen in Ruhe und einem würdevollen Rahmen Abschied zu nehmen wird der Sarg zuvor in der Regel 2 Tage in der Verabschiedungshalle aufgebahrt. Am Tag der Beisetzung finden sich die Trauergäste bei dieser Aufbahrungshalle ein, um ihre liebe Verstorbene/ihren lieben Verstorbenen im Rahmen der Trauerzeremonie und der Beerdigung auf dem Friedhof zu begleiten.

    Nachdem der Sarg der Erdgrabstelle übergeben wurde, haben die trauernden Hinterbliebenen Gelegenheit sich mit Erde, Weihwasser, Blumen oder Blütenblättern von der/dem Verstorbenen zu verabschieden.

     

  • Feuerbestattung

    Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person in ein Krematorium überführt. Dort wird sie in einem Sarg der Verbrennung zugeführt. Die Asche wird anschließend in einer speziellen Urnenkapsel verwahrt. Dieser Urnenkapsel wird eine Marke beigelegt, welche mit einer Nummer versehen ist. Somit kann die Identität der/des Verstorbenen und ihrer/seiner Asche gewährleistet werden.

    Die Asche der verstorbenen Person wird in der ausgewählten Urne zu einem späteren Zeitpunkt wunschgemäß beigesetzt. Auch hier stehen Erdgräber, die Gruft oder eigens für Urnen geschaffene Gräber wie zum Beispiel Urnennischen als Grabstelle zur Verfügung. Unter besonderen Bestimmungen kann die Urne auch außerhalb des Friedhofs beigesetzt werden.

    Die Feuerbestattung ist rechtlich, sowie aufgrund der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils auch hinsichtlich der christlichen Religionen, der Erdbestattung gleichgestellt.

    Beisetzungsformen nach der Feuerbestattung:

    Feierliche Verabschiedung

    Gleichsam der Erdbestattung wird der Sarg in der Verabschiedungshalle oder Kirche aufgebahrt und die Trauerzeremonie abgehalten. Anschließend wird die verstorbene Person, statt wie bei einer Erdbestattung direkt zum Friedhof, zur Einäscherung in das Krematorium überführt.

    Frühestens eine Woche später, wird die Urne, üblicherweise durch das Bestattungsunternehmen, jedoch auf Wunsch auch in Anwesenheit eines Priesters, in der Regel im Familienkreis beigesetzt.

    Feierliche Urnenbeisetzung

    Im Falle einer feierlichen Urnenbeisetzung findet die Kremation der verstorbenen Person noch vor der Trauerzeremonie statt. Die Durchführung dieser Variante ist somit analog zum Erdbegräbnis, wobei anstelle des Sarges die Urne tritt.

    Die Urne kann je nach Ihrem Wunsch entweder erst 1-2 Stunden vor der Trauerfeier aufgebahrt oder bereits zwei Tage zuvor öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Nach der Trauerfeier geleiten die Trauergäste die Urne zur letzten Ruhestätte auf den Friedhof, wo diese beigesetzt wird.

    Stille Abholung

    Bei der stillen Abholung wird die verstorbene Person direkt in das Krematorium überführt.

    Die Entscheidung, wie die Asche beigesetzt werden soll, kann zu einem etwas späteren Zeitpunkt getroffen werden. Beispielsweise im Rahmen einer feierlichen Urnenbeisetzung, einer Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis, anonym oder einer der "neuen" Beisetzungsformen (wie z.B. Natur-, See- bzw. Edelstein-Bestattung).

    Urnenbeisetzung auf Privatgrund

    Grundsätzlich ist eine Urne den Bestimmungen des oberösterreichischen Leichenbestattungsgesetzes entsprechend in einem Urnenhain, in einer Urnenhalle oder auf einem Friedhof beizusetzen. Für die Beisetzung einer Urne auf Privatgrund (z.B. Haus, Wohnung oder Garten) ist eine Bewilligung der Gemeinde, in der die Urne beigesetzt werden soll, erforderlich. Als gesetzliche Voraussetzung gilt hierbei eine pietät- und würdevolle Beisetzung.

    Sonstige Beisetzungsformen

    Neben den traditionellen Varianten der Urnenbeisetzung bieten sich weitere Möglichkeiten an. Wir beraten Sie gerne ausführlich über Vor- und Nachteile der "neuen" Beisetzungsformen.

    Für Detailfragen sowie Individuallösungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

  • Gruftbestattung

    Eine Gruft ist ein gemauertes Grab, in welchem ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden kann. Der Sarg muss in diesem Fall aus Metall bzw. im Falle eines Holzsarges mit einem Metalleinsatz versehen und luftdicht verlötet sein. Die verstorbene Person wird somit nicht der Erde und dem natürlichen Prozess der Zersetzung übergeben.

    Vom Ablauf erfolgt eine Gruftbestattung wie eine Erdbestattung.