nach dem begraebnis

Oft erzählen Hinterbliebene, dass ihnen erst langsam, Tag für Tag nach dem Begräbnis, ihr großer Verlust bewusst wurde. Bis zum Begräbnis wollten sie „funktionieren“ und alles gut erledigt wissen. Manche berichten, dass die Vorbereitungen auch eine Art der Ablenkung für sie waren. Es fühlte sich so unwirklich an und man hatte das Gefühl, dass die/der Verstorbene doch nur einen Moment lang weg ist und bald wiederkommen würde.

Zusätzlich können gerade in der ersten Zeit nach der Bestattung für die Angehörigen noch viele Fragen bezüglich anfallender Formalitäten entstehen.

Wir sind selbstverständlich auch nach der Trauerfeier und Beisetzung für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter. Unser Service danach umfasst unter anderem:

  • Unterstützung bei Renten- und Versicherungsangelegenheiten
  • alle Fragen rund um die Grabgestaltung und Grabpflege
  • Digitaler Nachlass Service
  • Kontaktvermittlung für die professionelle Trauerbegleitung
  • Literaturempfehlungen mit eigener Trauerbibliothek

Auch die Meldung des Todesfalls, die Kündigung bzw. Aktualisierung von Verpflichtungen bzw. Berechtigungen, welche auf den Namen der/des Verstorbenen lauten sowie die Verlassenschaftsabhandlung erfordern nach einem Todesfall die Aufmerksamkeit der Hinterbliebenen. Mit untenstehender Liste möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, welche weiteren Schritte, unserer Erfahrung nach, in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sind:

  • Meldungen des Todesfalles, Kündigungen/Aktualisierungen von Verpflichtungen/Berechtigungen
    Hierzu zählen beispielsweise:

    • Verständigung des Arbeitgebers

    • Meldung bei Behörden und Ämtern wie z.B.:
      • Finanzamt (bei selbstständiger Berufstätigkeit empfehlenswert)
      • Zulassungsbehörde/Kfz-Abmeldung/Kfz-Versicherung
      • Sozialamt (falls die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat)
      • Grundbuch
      • Firmenbuch
      • GISA
      • Studienbeihilfenbehörde

    • Meldung bei:
      • Versicherungen
      • Vereinen (z.B. Fischerei- oder Jagdkarte, KFZ Vereinsmitgliedschaften)
      • Organisationen oder Gewerkschaften
      • Waffenbehörde (wenn sich Schusswaffe im Nachlass der verstorbenen Person befindet)
      • Kirchenbeitragsstelle
      • Post

    • Kündigung bzw. Aktualisierung von Verträgen bezüglich:
      • Geldinstituten (z.B. Daueraufträge)
      • Miete
      • Gas- und Stromversorgung
      • Telefon- u. Internet, Kabel, Pay-TV bzw. bestehenden Rundfunk- und Fernsehbewilligungen, GIS
      • Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften bzw. Jahreskarten öffentlicher Verkehrsmittel

    • Bestehende Gewerbeberechtigungen



    • Automatisch vom Standesamt werden nach der Todesfallmeldung unter anderem informiert:

    • Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
    • Staatsbürgerschaftsstelle
    • Zentrales Melderegister
    • Zentrales Personenstandsregister
    • Führerscheinregister
    • Bezirksgericht (Verlassenschaft)
    • Statistik Austria
    • Arbeitsmarktservice
  • Verlassenschaftsabhandlung
    Das Standesamt, welches die Sterbeurkunde ausstellt, benachrichtigt das Bezirksgericht, welches für den letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen zuständig ist. Anschließend wird das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, indem das das Bezirksgericht die/den, nach der Verteilungsordnung ermittelten, Notarin/Notar (Gerichtskomissärin/Gerichtskomissär) verständigt.

    Die Notarin/Der Notar nimmt in weiterer Folge Kontakt zu den Angehörigen auf, indem sie/er eine Einladung zur Todesfallaufnahme zuschickt. Die Zustellung dauert ca. ein bis zwei Wochen. Sollte sich der Todesfall im Ausland zugetragen haben, kann es auch bis zu mehreren Wochen dauern.

    Bei der Einladung zur Todesfallaufnahme geht es im Wesentlichen darum, eine so vollständig wie mögliche Bestandsaufnahme durchzuführen. Es ist noch nicht erforderlich, dass bei diesem ersten Termin alle erbberechtigten Personen anwesend sind.

    Die weiteren Schritte einer Verlassenschaft sind individuell. Ihre Notarin/Ihr Notar berät Sie in dieser Angelegenheit ausführlich und begleitet Sie durch das komplette Verfahren.

Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen jederzeit an uns. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.